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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
(a) Soweit ausdrücklich nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird,unterliegen
alle Angebote oder Dienstleistungen und alle sich darausergebenden vertraglichen
Beziehungen zwischen der Formula GmbH (nachfolgend: „Gesellschaft“)
und dem Kunden (nachfolgend: „vertraglicheBeziehungen“) diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Inspektions undAnalytikleistungen
(nachfolgend: “Allgemeine Geschäftsbedingungen“).
(b) Die Gesellschaft erbringt ihre Inspektions- oder Analytikleistungen
(nachfolgend: „Dienstleistungen“)
für diejenige natürliche/juristische
Persondes privaten oder öffentlichen Rechts, von der sie den Auftrag erhalten
hat („Kunde“).
(c) Sofern die Gesellschaft vom Kunden keine gegenteiligen schriftlichen Anweisungen
vor der Auftragsdurchführung erhält, sind keine anderen Personen
als der Kunde selbst berechtigt, der Gesellschaft Anweisungen, insbesondere
hinsichtlich des Auftragsumfangs oder der
Vergabe von Prüfberichten oder Zertifikaten (nachfolgend: „Untersuchungsberichte“),
zu erteilen. Der Kunde ermächtigt hiermit unwiderruflich die Gesellschaft,
Untersuchungsberichte an Dritte weiter zu reichen, wenn dies vom Kunden so
aufgegeben wurde oder sofern sich dies nach Ermessen der Gesellschaft stillschweigend
aus den Umständen, dem Handelsbrauch, der Verkehrssitte oder der Praxis
ergibt.
(d) Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden sowie mündliche
Nebenabreden werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft
verbindlich.
2. Erbringung von Dienstleistungen
(a) Die Gesellschaft wird ihre Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt
gemäß den spezifischen Anweisungen des Kunden, wie von der Gesellschaft
bestätigt, erbringen. Bei Fehlen von derartigen Anweisungen gilt Folgendes:
(i) die Bestimmungen des Auftragsformulars oder das Standardspezifikationsblatt
der Gesellschaft; und/oder;
(ii) die einschlägigen Handelsbräuche, Usancen oder Praktiken; und/oder;
(iii) solche Verfahren, die die Gesellschaft aus technischen, betriebsorganisatorischen
und/oder wirtschaftlichen Gründen für geeignet erachtet.
(b) Alle Angaben in den Untersuchungsberichten werden abgeleitet aus den Ergebnissen
der Inspektions- oder Analyseverfahren, die in Übereinstimmung mit den
Anweisungen des Kunden angewandt wurden, und/oder aus der Bewertung derartiger
Ergebnisse auf Grundlage der bestehenden technischen Standards, Handelsbräuche
oder –praktiken, oder anderer Umstände, die nach Auffassung der
Gesellschaft beachtet werden müssen.
(c) Untersuchungsberichte der Gesellschaft, die die Prüfung von Proben
zum Gegenstand haben, nehmen ausschließlich Stellung zu diesen Proben
und treffen keine Aussagen über den Rest der Lieferung/Partie, aus der
die Proben entnommen worden sind.
(d) Falls die Gesellschaft auf Wunsch des Kunden Interventionen
Dritter zu bezeugen hat, erkennt der Kunde an, dass sich die Verantwortung
der Gesellschaft
lediglich darauf beschränkt, im Zeitpunkt der Intervention anwesend zu
sein und die Ergebnisse zu übermitteln oder den Eintritt der Intervention
zu bestätigten. Der Kunde stimmt zu, dass die Gesellschaft
nicht für den Zustand oder die Eichung der von dem Dritten verwendeten
Apparate, Instrumente oder Messgeräte sowie angewandten Analysemethoden
oder der Qualifikation, der Handlungen oder Unterlassungen der Mitarbeiter
des Dritten
sowie seiner Analyseergebnisse verantwortlich ist.
(e) Untersuchungsberichte
der Gesellschaft geben ausschließlich die im Zeitpunkt der Prüfung
festgestellten Tatsachen im Rahmen der vom Kunden vorgegebenen spezifischen
Anweisungen oder, bei deren Fehlen, im Rahmen der in Ziffer 2 (a) bestimmten
Prüfparameter, wieder. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, auf Werte
oder Tatsachen hinzuweisen oder über diese zu berichten, die außerhalb
der vom Kunden vorgegebenen spezifischen Anweisungen bzw. der alternativen
Prüfparameter gemäß Ziffer 2 (a) liegen.
(f) Die Gesellschaft stellt die Prüfergebnisse oder Untersuchungsberichte
in schriftlicher und unterzeichneter Fassung zur Verfügung. Wünscht
der Kunden, dass die Gesellschaft ihm die Ergebnisse oder Untersuchungsberichte
via Internet transferiert, ist gleichwohl allein eine dem Kunden von der Gesellschaft
zugeleitete schriftliche und unterzeichnete Fassung der Ergebnisse oder Untersuchungsberichte
verbindlich. Der Kunde akzeptiert, dass via Internet versendete Nachrichten
mit oder ohne Zutun von Dritten verloren gehen, verändert oder verfälscht
werden können, dass herkömmliche Emails nicht gegen den Zugriff von
Dritten geschützt sind und die Gesellschaft deshalb für die Vertraulichkeit
und Unversehrtheit von Emails, die den Verantwortungsbereich der Gesellschaft
verlassen haben, keinerlei Haftung übernimmt. Die Gesellschaft übernimmt
keinerlei Haftung für mögliche, im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung
von Daten auftretenden Computerviren und hieraus resultierende mögliche
technische Schäden beim Kunden.
(g) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Dienstleistungen ganz oder teilweise
einem Subunternehmer zu übertragen. Der Kunde ermächtigt die Gesellschaft,
alle für die Erfüllung der übertragenen Dienstleistungen erforderlichen
Informationen dem Subunternehmer offenzulegen.
(h) Sofern die Gesellschaft Dokumente hinsichtlich Auftragsverhältnissen
zwischen dem Kunden und Dritter oder Dokumente Dritter erhält, wie z.B.
Kopien von Kaufverträgen, Kreditbriefen, Konnossementen etc., werden diese
lediglich als Informationen gewertet, ohne den Aufgabenbereich oder die vereinbarten
Verpflichtungen der Gesellschaft zu erweitern oder einzuschränken.
(i) Der Kunde erkennt an, dass die Gesellschaft durch die Erfüllung ihrer
Dienstleistungen weder in die Position des Kunden oder eines Dritten eintritt
noch diese von irgendwelchen Verpflichtungen befreit oder in anderer Weise
Verpflichtungen des Kunden gegenüber Dritten bzw. Dritter gegenüber
dem Kunden übernimmt, einschränkt, aufhebt oder ihn sonst davon befreit.
(j) Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung von Proben,
sofern nicht eine Abholung durch die Gesellschaft vereinbart wird. Bei Versand
durch den Kunden muss das Probenmaterial sachgemäß und unter Berücksichtigung
etwaiger von der Gesellschaft erteilter Anweisungen verpackt sein.
(k) Alle anfallenden Proben werden für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten
verwahrt, sofern die Natur der Proben nicht eine kürzere Verwahrungsdauer
gebietet. Nach Ablauf dieser Frist werden die Proben nach Wahl der Gesellschaft
an den Kunden zurückgesandt oder aber entsorgt, wobei zeitgleich die Verantwortlichkeit
der Gesellschaft für die Proben erlischt. Für Proben, die länger
als 3 Monate verwahrt werden, hat der Kunde die entsprechenden Lagerkosten
zu übernehmen. Für den Fall der Rücksendung hat der Kunde eine
Handling- und Frachtgebühr zu entrichten. Etwaige Kosten für die
Entsorgung der Proben werden an den Kunden weiter berechnet.
3. Bearbeitungszeiten
(a) Die Gesellschaft erbringt die Dienstleistungen innerhalb marktüblicher
Fristen. Termine und Fristen für die Erbringung von Dienstleistungen sind
nur verbindlich, wenn und soweit sie von der Gesellschaft vorher schriftlich
bestätigt werden.
(b) Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang
sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen und Proben sowie die rechtzeitige
Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden nach Ziffer 4 voraus.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde wird:
(a) sicherstellen, dass die für die Auftragsdurchführung erforderlichen
Informationen, Instruktionen und Unterlagen rechtzeitig (mindestens 48 Stunden
vor Beginn der vereinbarten Dienstleistung) der Gesellschaft überlassen
werden, damit diese die geforderten Dienstleistungen vertragsgemäß erbringen
kann;
(b) den Vertretern der Gesellschaft zu allen Räumlichkeiten Zutritt gewähren,
in denen die Dienstleistungen erbracht werden sollen, sowie alle notwendigen
Schritte zur Beseitigung oder Behebung jedweder Behinderungen oder Unterbrechungen
bei der Ausführung der geforderten
Dienstleistungen ergreifen;
(c) sofern verlangt, Geräte und Hilfspersonen zur Unterstützung der
Gesellschaft bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stellen;
(d) alle notwendigen Maßnahmen für die physische und rechtliche
Sicherheit der Arbeitsbedingungen, Orte und Einrichtungen während der
Durchführung der Dienstleistungen in alleiniger Verantwortung sicherstellen;
der Kunde wird sich dabei nicht auf Empfehlungen der Gesellschaft stützen,
unabhängig davon, ob er diese gefordert hat oder nicht;
(e) die Gesellschaft im Voraus über alle bekannten Risiken oder Gefahren – gleich
ob gegenwärtig oder potentiell – die mit dem Auftrag, einer Probe
oder Untersuchung verbunden sind, z.B. Vorhandensein oder Möglichkeit
von Strahlung, toxischer, schädlicher oder explosiver Bestandteile oder
Materialien sowie Umweltverschmutzung oder Gifte, benachrichtigen; insoweit
haftet der Kunde für alle Schäden, die auf eine gefährliche
Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind;
(f) all seine Rechte geltend machen und all seine Verpflichtungen erfüllen,
die ihm aus Kauf- oder sonstigen Verträgen oder nach dem Gesetz gegenüber
Dritten zustehen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(a) Sofern bei der Auftragserteilung oder den Vertragsverhandlungen
keine Preisvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden getroffen
wurden,
bestimmen sich die vom Kunden zu zahlenden Preise nach den gültigen
Standardsätzen der Gesellschaft (die Gegenstand von Anpassungen sein
können). Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. Der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Gesellschaft behält sich vor, Kosten
für
Verpackung und Transport gesondert in Rechnung zu stellen.
(b) Der Kunde hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder innerhalb
der eventuell auf der Rechnung angegebenen Frist alle ordnungsgemäß berechneten
Entgelte an die Gesellschaft zu zahlen. Nach Fristablauf ist bis zum Zahlungseingang
auf alle nicht entrichteten Entgelte ein Zinssatz von 1,5% pro Monat (oder
dem ggf. in der Rechnung angegebenen Zinssatz) an die Gesellschaft zu zahlen.
(c) Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann nur dann aufgerechnet oder
ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung
des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(d) Der Kunde hat alle im Zusammenhang mit der Forderungsbeitreibung entstehenden
Kosten, inklusive Inkasso- und Anwaltsgebühren sowie ähnliche Kosten,
zu tragen.
(e) Im Falle von unvorhergesehenen Hindernissen oder Zusatzkosten bei Erbringung
der Dienstleistungen wird sich die Gesellschaft bemühen, den Kunden
hierüber zu informieren; die Gesellschaft ist zudem berechtigt, den
für die Vollendung der Leistung erforderlichen Mehraufwand in Rechnung
zu stellen.
(f) Falls die Gesellschaft aus nicht von ihr zu vertretenden
Gründen
teilweise oder vollständig an der Durchführung der Dienstleistungen
gehindert wird (inkl. bei Verletzung der in Ziffer 4 bestimmten Pflichten
des Kunden), ist die Gesellschaft gleichwohl berechtigt, folgende Zahlungen
vom Kunden zu verlangen:
(i) den Betrag aller nicht zurückerstattungsfähigen Kosten, welche
der Gesellschaft entstanden sind; und
(ii) den Teil der vereinbarten Vergütung, der dem bereits erbrachten
Teil der Dienstleistungen entspricht.
6. Einstellung oder Beendigung von Dienstleistungen
In folgenden Fällen ist die Gesellschaft berechtigt, sofort und ohne
eigene Haftung die Dienstleistungen vorübergehend einzustellen oder
ganz zu beendet:
(a) Nichterfüllung der sich aus den vertraglichen Beziehungen ergebenden
Pflichten durch den Kunden, der trotz entsprechender Abmahnung nicht binnen
10-tägiger Frist abgeholfen wird; und/oder
(b) Zahlungseinstellung, Vereinbarung zur Abwendung einer Insolvenz, Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
Einstellung des Geschäftsbetriebes, Zwangsverwaltung auf Seiten des
Kunden.
7. Haftung
(a) Die Gesellschaft ist weder Versicherer noch Garantiegeber und lehnt die Übernahme
der damit verbundenen Verantwortung ab. Kunden, die eine Garantie gegen Verluste
oder Schäden suchen, mögen eine entsprechende Versicherung abschließen.
(b) Untersuchungsberichte werden auf Grundlage der vom Kunden oder in seinem
Auftrag überlassenen Informationen, Dokumente und/oder Proben erstellt
und dienen ausschließlich dem Nutzen des Kunden. Letzterer hat in eigener
Verantwortung die erforderlichen Schlüsse aus den Untersuchungsberichten
zu ziehen. Weder die Gesellschaft noch ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter
oder Subunternehmer sind gegenüber dem Kunden oder Dritten verantwortlich
für jede Art von Handlungen, welche auf Grundlage von solchen Untersuchungsberichten
getroffen oder unterlassen worden sind, sowie für fehlerhafte Prüfungen,
die auf vom Kunden übermittelten unklaren, falschen, unvollständigen
oder irreführenden Informationen beruhen.
(c) Die Gesellschaft haftet nicht für verspätet, teilweise oder
vollständig nicht erbrachte Dienstleistungen, sofern dies direkt oder
indirekt von Ereignissen herrührt, die außerhalb der Kontrolle
der Gesellschaft liegen (z.B. bei Verletzung der in Ziffer 4 bestimmten Pflichten
des Kunden).
(d) Die Gesellschaft haftet unter Beschränkung auf den vorhersehbaren
vertragstypischen Schaden für Schäden aus einfach fahrlässiger
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht oder wesentliche
Nebenpflicht), bei einfach fahrlässiger Unmöglichkeit oder einfach
fahrlässigem Verzug. Die Haftung der Gesellschaft aufgrund einfacher
Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist
ausgeschlossen.
(e) Die Haftung der Gesellschaft gemäß vorstehender lit. (d) ist
jedoch pro Schadensfall begrenzt auf einen maximalen Gesamtbetrag entsprechend
dem Zehnfachen der Vergütung für diejenigen Dienstleistungen, deren
Ausführung zu einem Schaden geführt hat. In keinem Fall übersteigt
die Haftung der Gesellschaft jedoch einen maximalen Gesamtbetrag von 25.000,00 € pro
Schadensfall.
(f) Die Gesellschaft haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden,
insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall, Verlust
einer Geschäftsgelegenheit, Minderung des Firmenwertes sowie Kosten
im Zusammenhang mit einem Produktrückruf. Die Gesellschaft haftet ferner
nicht für jegliche Verluste, Schäden oder Kosten, die dem Kunden
infolge einer Inanspruchnahme durchDritte (insbesondere bei Geltendmachung
von Produkthaftungsansprüchen) entstehen können.
(g) Im Falle von Schadensersatzansprüchen hat der Kunde innerhalb von
30 Tagen nach Entdeckung der schadensbegründenden Umstände dies
schriftlich gegenüber der Gesellschaft anzuzeigen. In jedem Fall verjähren
Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen der Gesellschaft nach
12 Monaten gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(h) Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer 7 gelten nicht für
Schäden, soweit sie auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
Das Gleiche gilt für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, wenn die Gesellschaft die Pflichtverletzung
zu vertreten hat. Der Pflichtverletzung der Gesellschaft im Sinne dieser
Ziffer 7 steht die ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich.
8. Geheimhaltung und Geistiges Eigentum
(a) Der Kunde und die Gesellschaft verpflichten sich, die im Rahmen der vertraglichen
Beziehungen von der jeweils anderen Partei erhaltenen Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse geheim zu halten, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung
der anderen Partei an Dritte weiterzugeben und nicht unberechtigt für
eigene Zwecke zu nutzen. Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen erhaltene
oder gewonnene Informationen werden von der Gesellschaft vertraulich behandelt,
es sei denn, sie sind öffentlich bekannt oder zugänglich, oder
sie waren der Gesellschaft bereits bekannt oder sie sind der Gesellschaft
von einem Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht bekannt gegeben
worden.
(b) Die Gesellschaft behält sich ihre Rechte an sämtlichen Prüfmethoden
und/ oder –verfahren sowie an sämtlichen Geräten und/ oder
Ausstattungen vor, die sie selbst entwickelt oder allgemein verwendet, es
sei denn, diese wurden im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen gemäß schriftlicher
Vereinbarung ausschließlich für den Kunden entwickelt.
9. Schutz der Arbeitsergebnisse
Die Gesellschaft behält an den erbrachten Dienstleistungen – soweit
diese dafür geeignet sind – das Urheberrecht. Der Kunden darf
die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen gefertigten Untersuchungsberichte
oder
Gutachten mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur
nach vollständiger Zahlung der Vergütung für den Zweck verwenden,
für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Dem Kunden ist
jedoch nicht gestattet, die Untersuchungsberichte oder Gutachten zu verändern,
zu bearbeiten oder nur auszugsweise zu verwenden. Eine Weitergabe von Untersuchungsberichten
oder Gutachten an Behörden oder andere öffentliche Stellen ist
zulässig, sofern und soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten
Zweck erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Darüber hinaus
ist jede – auch auszugsweise - Veröffentlichung oder Wiedergabe
der Untersuchungsberichte oder Gutachten, insbesondere über das Internet
oder zu Werbezwecken, sowie jede sonstige Weitergabe an Dritte nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft zulässig.
10. Verschiedenes
(a) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise für unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden werden,
berührt oder beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit
der übrigen Bestimmungen.
(b) Während der Erbringung der Dienstleistungen und für die anschließende
Zeit von einem Jahr ist es dem Kunden nicht gestattet, direkt oder indirekt
Mitarbeiter der Gesellschaft abzuwerben, hierzu zu ermutigen oder dies mittels
von Angeboten zu versuchen.
(c) Die Nutzung der Firma und/ oder eingetragener Marken der Gesellschaft
zu Werbezwecken gleich welcher Art ist nicht gestattet, sofern keine vorherige
schriftliche Zustimmung von der Gesellschaft erteilt wurde.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
Alle Streitigkeiten, die sich aus den vertraglichen Beziehungen unter Bezugnahme
auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, unterliegen der
Anwendung und Auslegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher
Gerichtsstand für sämtliche dieser Streitigkeiten ist, soweit
der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, der Sitz der mit der Durchführung der Dienstleistungen
beauftragten Gesellschaft. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, den
Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Januar 2007
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